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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach meiner Einschätzung muss ich eine Rechnung an > den Sponsor stellen, damit die Buchhaltung einen > Beleg für den Sponsorbetrag hat (bei einer Spende > wäre dies ja der Zuwendungsbescheid).!? > > # Ganz richtig. > > Als Kleinunternehmer darf ich keine USt auf der > Rechnung aufführen (mit Hinweis auf § 19). > > # Ja. > > Frage: - kann der Sponsor den vollen > Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe ansetzen? > > # Ja, aber eben ohne Umsatzsteuer, > > - wenn er darauf besteht, eine Rechnung mit 19 % > USt zu erhalten, habe ich ja keine Nachteile, weil > ich dann auf den Betrag noch 19 % draufschlage. > > # Nein. Als Kleinunternehmer darf der Verein keine > Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Der > Sponsor hätte davon auch keinen Vorteil (die USt. > wird ja aufgeschlagen). Es muss nur klargestellt > werde, was der Nettobetrag ist, damit der Sponsor > nicht fälschlicherweise davon ausgeht, er müsste > einen niedrigeren Betrag zahlen, weil er die > Vorsteuer abziehen kann. > > Darf ich aber überhaupt solch eine Rechnung als > Kleinunternehmer ausstellen (gab in der > Vergangenheit schon solche Forderungen). > > # Ja, aber wie gesagt ohne Umsatzsteuer. > Unzulässigerweise ausgewiesene Umsatzsteuer müsste > abgeführt werden.
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