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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei einer Vermietung and Firmen und privaten > Personen müsste generell die USt erhoben werden, > oder? > > # Nein, bei Vermietung zur unternehmerischen > Nutzung hat der Vermieter bei der Umsatzsteuer ein > Wahlrecht. > > Wie verhält es sich, wenn wir die Räumlichkeiten > an einen gemeinnützigen Verein vermieten würden, > die laut Satzung einen ähnlichen/gleichen Zweck > verfolgen und wir gemeinsam in den Räumlichkeiten > an der Zweckerfüllung arbeiten? > > # Umsatzsteuerlich gilt hier das Gleiche. > > Wäre in diesem Fall die Vermietung > steuerbegünstigt? > > # Wenn die Vermietung zu Eigenkosten an einen > gemeinnützigen Verein erfolgt, ist das ein sog. > Selbstkostenzweckbetrieb. Der ermäßigte > Umsatzsteuersatz gilt dabei aber nicht.
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