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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der dafür erforderliche Betrag aus nicht > zeitnah zu verwendenden Mitteln erbracht werden > kann, ist das grundsätzlich möglich. Einer nicht > gemeinnützigen Organisation darf aber eine solche > Einlage nicht zinsfrei überlassen werden. Der > entgangene Zins wäre eine unentgeltliche > Zuwendung.
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