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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, es gibt keine Beschränkung, solange die > Beschäftigung im Rahmen der Satzungszwecke erfolgt > und dadurch keine überhöhten Verwaltungsausgaben > (also solche, die nicht direkt in die > Satzungstätigkeiten fließen) entstehen.
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