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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Limnel schrieb: ------------------------------------------------------- > Okay, danke schon mal. > > Wie ist bei dieser zeitnahen Mittelverwendung mit > der Änderung aus 2021 zu sehen? > Lt. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO gilt das NICHT für > Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht > mehr als 45.000 Euro. > Wird hier jedes Jahr separat betrachtet oder > werden die alten Planungen hinfällig? Folgendes > Beispiel: > 2021 gesamte Einnahmen = 35.000 Euro (davon 5.000 > Euro aus dem wirt. Bereich) => keine Planung der > Mittelverwendung > 2022 gesamte Einnahmen = 47.000 Euro (davon 5.000 > Euro aus dem wirt. Bereich) => Plan über die 5.000 > Euro muss erstellt und in den folgenden 2 Jahren > verwendet werden > 2023 gesamte Einnahmen = 35.000 Euro (davon 5.000 > Euro aus dem wirt. Bereich) => keine Planung der > Mittelverwendung, aber Plan aus 2021 muss trotzdem > noch umgesetzt werden?
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