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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > bei uns im Vereinsvorstand hält sich hartnäckig > die Meinung, dass man Mitgliedsbeiträge erst nach > einem Jahr ausgeben dürfe. > > # Das ist völliger Unsinn, und es gibt auch keinen > guten Grund, das so zu halten. > Wenn ein SEPA-Mandat besteht, sind die Buchung nur > 8 Wochen lang widerrufbar, nicht 13 Monate. > Außerdem besteht die Zahlungsverpflichtung > unabhängig von der Einzugsermächtigung.
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