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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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xxpublisherxx schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeffer, > > dazu gleich die ergänzenden Fragen von uns: > > Ein nebengewerblicher Webdesigner hat uns eine > konzipierte Homepage für 2990€ in Rechnung > gestellt. > Nachträglich möchte er nun doch auf die Zahlung > der Rechnung verzichten. > > Unser Weg wäre es die Ausgabe im ideellen Bereich > (ohne tatsächliche Geldausgang) zu buchen. > Anschließend nach SKR49 den Aufwendungsverzicht > als Aufwandsspende gg. Bescheinigung zu buchen. > > 1. Frage: Ist diese Vorgehensweise in diese Fall > korrekt oder gilt dies ebenfalls als Geldspende? > > 2. Frage: Wäre es zukünftig sinnvoll dies vorab > mit der zuwendenden Person ohne Rechnungsstellung > zu kommunizieren und die getätigte Leistung der > Zuwendung als Aufwendungsspende zu buchen? > Wenn ja, benötige ich hierfür dann einen > Leistungskostennachweis? > > Besten Dank vorab!
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