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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Marcel Duve schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > bei uns im Vereinsvorstand hält sich hartnäckig > die Meinung, dass man Mitgliedsbeiträge erst nach > einem Jahr ausgeben dürfe. Also wenn wir z.B. im > März 2023 die Beiträge für 2023 einziehen, dürften > diese Gelder erst ab 01.01.24 (oder 01.03.24, je > nachdem, wer die Aussage trifft) verwendet > werden. > Eine wirkliche belastbare Grundlage dafür kann > keiner nennen, die Argumentation reicht von > Finanzamt über Vereinsregister bis zur Bank. > > Ich selbst konnte zu einer solchen Regelung nichts > finden. Von der Logik her kann es zwar sinnvoll > sein, dass man die Gelder erst dann ausgibt, wenn > die SEPA-Widerrufsfrist rum ist, sofern man keine > Reserven auf dem Konto hat, aber darüber hinaus? > > Falls da was dran ist, bitte ich um Hinweise, wo > das steht. Oder gab es so etwas vielleicht früher > mal? > > PS. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, unsere > Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich > absetzbar.
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