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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
DominikB. schrieb: ------------------------------------------------------- > > # Zweckbetrieb ist richtig. Die Einnahmen aus > > Teilnahmegebühren sind aber nach § 4 Nr. 22a > UStG > > umsatzsteuerfrei > > Wie würde das Konto zu den Einnahmen heißen beim > Zweckbetrieb? > Ich würde es dann als Teilnahmegebühren nach > Paragraph 4 Nr. 22a Ustg bezeichnen und da alle > Teilnahmegebühr des Herrentrainingslagers drauf > buchen. > > Das heisst Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnugen > ist dann möglich, sollten Sie im Zusammenhang mit > den Einnahmen stehen oder fällt der dann weg ? > > > > > > Die Trainer, die nichts zahlen würde ich dann > auch > > im Zweckbetrieb lassen. > > > > # Die Kosten für die Trainer müssen evtl. > > aufgeteilt werden, wenn sie nicht allein aus > > Teilnahmegebühren finanziert werden. > > Ich würde die Kosten dann in den idellen Bereich > buchen, die für Trainer anfallen und den Anteil > für die Spieler die Teilnahmegebühr bezahlen im > Zweckbetrieb lassen.
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