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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Eva schrieb: ------------------------------------------------------- > Dann habe ich noch nicht verstanden, wie > funktionieren soll, was sie "Daggi" 2017 zum > Schreiben ihres Haushaltsplanes geraten haben. > "Daggi" wollte ja damals Trainer ausbilden, wir > wollen einen Lehrgang und eine größere Feier zum > Vereinsjubiläum ausrichten, wofür wir Rücklagen > angespart haben. > > Daggi: " Ich müsste mehr Ausgaben planen, als ich > Einnahmen habe, aber es ist ein dickes Polster auf > dem Konto. Das Geld ist also da. Geht das? " --> > Genauso ist es bei uns. > Antwort: "Das geht natürlich. Damit der > Haushaltsplan aufgeht, fügt man einen Posten > "Auflösung von Rücklagen" ein." --- > Okay, meine > Frage ist also, wo bitte macht man das? > > Wenn ich nur unsere normalen Einnahmen in den > Haushaltsplan schreibe, dann aber als Ausgaben die > Lehrgangskosten hinzukommen, lande ich doch im > ideellen Bereich in einem dicken Minus?! Deswegen > meine Frage, an welcher Stelle im Haushaltsplan > ersichtlich werden soll, dass für die Mehrkosten > Rücklagen verwendet werden. > > Die Rücklagen haben wir natürlich in einem > Rücklagenspiegel übersichtlich in zweckgebundene, > freie Rücklagen usw. eingeteilt und verändern ihre > Höhe darin, also was wir einstellen oder > verbrauchen/auflösen. Dazu führen wir auf der MV > auch immer einen Beschluss durch.
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