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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Soll ich z. B. für einen Lehrgang dort unter > Einnahmen 2.000 Euro Auflösung von Rücklagen > schreiben, wo die 2.000 Euro Lehrgangskosten als > Ausgaben dann anfallen? > > # Nein, niemals Aufwand/Ertrag gegen ein > Rücklagenkonto buchen. Die Rücklagen werden in > einer eigenen Buchung korrigiert > > 2) Soll ich - damit das Jahresergebnis (Auflistung > der Überschüsse/Verluste in den vier Bereichen der > EÜR) mit dem Bestandsvergleich (Veränderung > zwischen Anfangs- und Endbestand unseres Kontos) > übereinstimmt - beim Jahresergebnis die 2.000 Euro > "Auflösung von Rücklagen" einfügen? > > # Hier ist irgendetwas schief gelaufen - schon bei > der Einstellung in die Rücklagen. Das > Jahresergebnis darf ebensowenig wie das Bankkonto > gegen Rücklagen gebucht werden > > Die müssen doch irgendwann am Ende noch einmal in > der Übersicht auftauchen, damit alles aufgeht > nicht wahr? Nur wo? > > # Außerhalb von EÜR und Vermögensaufstellung. Nur > bei Bilanzierern könnte die Rücklage im > Eigenkapital (Gewinnrücklage) aufgeführt werden.
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