Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Eva schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich stehe gerade am selben Punkt und frage mich, > an welcher Stelle im Haushaltsplan bzw. später in > der EÜR ich die "Auflösung von Rücklagen" einfügen > muss. > > 1) Soll ich z. B. für einen Lehrgang dort unter > Einnahmen 2.000 Euro Auflösung von Rücklagen > schreiben, wo die 2.000 Euro Lehrgangskosten als > Ausgaben dann anfallen? > > 2) Soll ich - damit das Jahresergebnis (Auflistung > der Überschüsse/Verluste in den vier Bereichen der > EÜR) mit dem Bestandsvergleich (Veränderung > zwischen Anfangs- und Endbestand unseres Kontos) > übereinstimmt - beim Jahresergebnis die 2.000 Euro > "Auflösung von Rücklagen" einfügen? Die müssen > doch irgendwann am Ende noch einmal in der > Übersicht auftauchen, damit alles aufgeht nicht > wahr? Nur wo?
www.vereinsknowhow.de
.