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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann Verein 1, dessen Satzungszwecke A, B und C > sind, große Teile seiner Mittel an Verein 2 > weitergeben, dessen Satzungszwecke C, D und E > sind? > > # Ja, § 58 Nr. 1 AO erlaubt das ausdrücklich und > in unbeschränktem Umfang. > > Wahrscheinlich ja, wenn Verein 2 die Mittel nur > für den gemeinsam vorhandenen Zwecke C verwendet. > > > # Nein, die Satzungszwecke spielen dabei keine > Rolle. Womit der zweite Fall auch geklärt wäre.
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