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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
P. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Ihr Lieben, hallo Herr Pfeffer. > > Ein Verein hat als Zweck die Förderung von Kunst > und Kultur, z.B. durch die Übernahme von Kosten > für Eintritt und An- und Abfahrt zu Kunst und > Kulturevents. > > Der Vorsitzende des Vereins ist kein > Vereinsmitglied (die Satzung erlaubt dies > ausdrücklich). > > Der Vorsitzende ist von allen Beschränkungen des $ > 181 BGB befreit. > > Der Vorsitzende spendet nun aus seinem Einkommen > 1.000 Euro an den Verein. Davon sollen > Eintrittskarten und Bahntickets für ihn und einige > Freunde bezahlt werden. > > Der Verein stellt ihm eine Spendenquittung über > 1.000 Euro aus und bezahlt die Eintrittskarten und > die Reisekosten. > ___________________ > > Steht dem irgendetwas entgegen? > > Ich freue mich über jeden Hinweis. > > Vielen Dank :) > > P.
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