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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für zweckgebundene Rücklagen gibt es keine > Bemessungsgrundlage. Es dürfen alle nicht > anderweitig gebundenen Mittel verwendet werden. > Das sind natürlich vor allem liquide Geldmittel > (Kasse, Bank). Wenn Geldmittel kurzfristig > "investiert" wurden, können aber auch die > einbezogen werden.
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