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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wohin werden dann die Einnahmen vom Trainingslager > gebucht? > > # In den Zweckbetrieb Sport. > > Ich habe die Erwachsenen Trainingslager Einnahmen > bisher im Zweckbetrieb gehabt und dort die > Einnahmen zu 7% erfasst und die Ausgaben ebenfalls > im Zweckbetrieb erfasst mit den Steuersätzen. > > # Zweckbetrieb ist richtig. Die Einnahmen aus > Teilnahmegebühren sind aber nach § 4 Nr. 22a UStG > umsatzsteuerfrei. > > Die Trainer, die nichts zahlen würde ich dann auch > im Zweckbetrieb lassen. > > # Die Kosten für die Trainer müssen evtl. > aufgeteilt werden, wenn sie nicht allein aus > Teilnahmegebühren finanziert werden.
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