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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine entgeltliche Leistung wie der T-Shirtverkauf > ist immer ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, > auch wenn die Leistung nur kostendeckend oder > teilentgeltlich erbracht wird. Ein Zweckbetrieb > liegt hier nicht vor. > Für Fans gilt die Annehmlichkeitengrenze > regelmäßig nicht. Man könnte aber argumentieren, > dass es sich hier um Werbung für den Verein > handelt, der Verkauf also die Kosten nicht decken > muss. > Dann wäre aber auch nur ein anteiliger > Vorsteuerabzug möglich. > > Wenn der Verein Kosten für satzungsbezogene > Tätigkeiten übernimmt (hier das Trainingslager), > kann das mangels wirschaftlicher Einnahmen nur in > den ideellen Bereich fallen. Auch hier wird dann > aufgeteilt - auch bei der Vorsteuer.
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