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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist nicht steuerschädlich. Zu prüfen wäre nur, > ob Umsatzsteuer berechnet werden muss > (Überschreiten der Kleinunternehmergrenze). Das > wäre aber nur ein Verwaltungsmehraufwand, weil > dann die ja die Vorsteuer gezogen werden kann. > Solche Leistungen an andere Vereine sind nach > neuerer Auffassung der Finanzverwaltung sogar ein > Zweckbetrieb, wenn sie zu Selbstkosten erbracht > werden. Umsatzsteuerlich gilt aber der > Regelsteuersatz.
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