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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eintrittsgelder fallen in den Zweckbetrieb, also > kann mindestens ein Teil des Trainerhonorars dort > gebucht werden. Hier gilt der Grundsatz, dass die > Kosten verursachungsgerecht zugeordnet werden. > Soweit die Umsatzsteuer keine Rolle spielt, macht > das aber steuerlich keinen Unterschied.
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