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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist nicht erforderlich; alles, was dem > Satzungszweck dient, ist zulässig. > Für einen Zweckbetrieb ist übrigens nicht allein > ausschlaggebend, dass die Aktivitäten dem > Satzungszweck dienen. Sie müssen auch > wirtschaftlicher Natur sein, sonst fallen sie in > den ideellen Bereich. > Zweckbetrieb = Zweckbezug + wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb
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