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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > als Theaterverein gehört es mit zu unserem > Vereinsalltag, dass wir Equipment und > Gerätschaften anschaffen, welche dann für oder in > unseren Stücken genutzt werden. (Zum Beispiel > Requisiten, aber auch technisches Gerät wie > Scheinwerfer oder Audioanlagen) > Diese Anschaffungen werden Buchhalterisch in den > Bereich Zweckbetrieb gebucht, da sie dem > eigentlichen Satzungszweck (Theater spielen) > dienen. > Aus Interesse habe ich mir die Satzungen einiger > vergleichbarer Vereine durchgelesen. Dabei ist mir > dann aufgefallen, dass in manchen Satzungen > tatsächlich unter dem Punkt Vereinszweck explizit > auch „der Erwerb, Erhalt und Pflege der für den > Spielbetrieb erforderlichen Ausstattung“ > aufgeführt wird. > > Ergibt sich durch eine solche Erwähnung in der > Satzung steuerrechtlich irgendeine Änderung, oder > ist eine derartige Formulierung im Grunde genommen > überflüssig?
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