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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > wir sind ein Theaterverein (e.V.). Zum > Vereinszweck gehört es also Stücke zu proben und > diese dann aufzuführen. Die Aufführungen sind dann > natürlich Events, zu denen wir Eintrittskarten > verkaufen. > Jetzt ist es so, dass unsere Geschäftsordnung > besagt, dass jedem Mitglied pro Stück eine > Freikarte zusteht. Der Gedanke dahinter ist, dass > jedes Mitglied die Möglichkeit haben sollte jedes > Stück des Vereins auch einmal sehen zu können. > Diejenigen, die in dem jeweiligen Stück > mitspielen, können die entsprechende Freikarte an > ein Familienmitglied oder Freund weitergeben. > Die Frage wäre jetzt, ob diese Regelung eigentlich > zulässig ist. Man könnte ja argumentieren, dass es > sich um eine gemeinnützigkeitsschädliche Zuwendung > handelt, da das Mitglied den Eintritt einspart. > Andererseits könnte es sich hier aber auch um > einen Fall von Vertragsfreiheit handeln – wir > verlangen von Schülern und Studenten ja auch einen > deutlich niedrigeren Eintrittspreis als von > Erwachsenen, warum also nicht auch andere Preise > für Mitglieder. > Was trifft hier eher zu? > Desweiteren besagt die Geschäftsordnung, dass, > sofern eine Vorstellung nicht ausverkauft ist (es > also noch freie Plätze im Saal gibt), jedes > Mitglied sich unentgeltlich in die Vorstellung > setzen kann. Theoretisch also nochmal sowas wie > eine unbegrenzte Menge an Freikarten unter > Vorbehalt.
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