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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das hängt 1. von der Art der Veranstaltung und 2. > davon ab, ob die Veranstaltung in den Zweckbetrieb > fällt. > Bei Zweckbetriebsveranstaltungen gilt > grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. > 2 Nr. 8a UStG). Bei bestimmen > Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte und > Museen, sowie die den Theatervorführungen und > Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender > Künstler) unabhängig von der Gemeinnützigkeit (§ > 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG).
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