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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit den Zahlungen an die privaten Tierschützer in > Rumänien werden die Kosten für die Versorgung > (Tierarzt, Futter, etc.) des vermittelten Hundes > gedeckt. > - Kann ich das tatsächlich als Betreuungsaufwand > verbuchen? > > # Ja, es sind jedenfalls Kosten der Tierbetreuung. > Die Frage ist, wie die Ausgabe belegt werden > können. > > Wir überlegen gerade, ob wir die Schutzgebühr > reduzieren, sodass sie nur noch die > Transportkosten (110€) abdeckt. Der Rest, der für > die Tierschützer gedacht ist, soll dann zukünftig > als Spende eingehen. Damit lägen wir bei 50 bis 60 > vermittelten Hunden pro Jahr unter der > umsatzsteuerpflichtigen Grenze von 17.500€. > - Ist diese Konstellation aus steuerlicher Sicht > möglich? > #Spenden müssen ohne Gegenleistung gegeben werden. > Wer ein Tier aufnimmt, bekommt aber eine > Gegenleistung > > - Können wir die Betreuung der Tierschützer über > die erhaltenen Spenden abwickeln? > # Das schon, weil es ja zweckgebundene Ausgaben > sind. > > - Muss die erhaltene Spende dann ausdrücklich > zweckgebunden (für Hund: xyz) sein? > # Nein.
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