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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Regelung des § 68 AO heißt es "von den > zuständigen Behörden genehmigte Lotterien und > Ausspielungen". Es kommt also auf die Genehmigung > an, sonst ist das kein Zweckbetrieb. > Es gibt aber je nach Bundesland für Lotterien mit > geringer Losverkaufsumme statt förmlicher > Genehmigung auch einfache Meldeverfahren.
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