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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gibt es hier kein Problem, weil der > Verein ja wegen des Freibetrags von 5.000 Euro > nicht besteuert wird. > Wenn aber ein Steuerabzug durch die Bank erfolgt > und der Verein keine NV-Bescheinigung vorlegt, > bekommt er die Steuer nur über eine > Steuererklärung zurück.
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