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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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mannikr schrieb: ------------------------------------------------------- > Hi, > > stellt euch mal vor. > > Ein NICHT eingetragener Verein mit run 50 > Mitgliedern, hat seit mehren Jahren ein Giro und > Tagesgeldkonto bei einer Bank und musste/hat auch > noch nie für seine quartalsmässigen mickrigen > Zinserträge (idr unter 1 € je Quartal) > irgendwelche Abzüge (Kapitalertragsteuer) > bezahlt. > Die Bank erklärte bei Eröffnung, das auch sowas > nicht von nöten sei. > Warum auch immer (Bankfehler?) > Soweit so gut. > Wenn jetzt die Bank schreiben würde, dass Sie > einen unbefristeten Freistellungsauftrag von > diesem nicht eingetragen Verein hat und diesen > aufgrund von Vorgaben der Finanzverwaltung zum > 31.12.2022 befristen müssen und dieser Verein dann > keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen kann, > wie sollte sie der Verein jetzt verhalten. > > 1) Wenn der Verein jetzt eine NV-Bescheinigung > erstellen würde, wer wäre dazu (aus dem Vorstand) > berechtigt? > 2) Darf ein NICHT e.V. sowas überhaupt abgeben? > 3) Müsste dann der Verein auch jährlich eine Art > Steuererklärung oder an ähnliche Stelle abgeben > wenn er diese NV abgibt? > 4) Wäre es sinnvoll wegen dieser paar Cent auf's > Tagesgeld, dieses Tagesgeldkonto eher zu löschen > und der Verein könnte sich viel dann auf ihn > zukommende offizielle Arbeit ersparen und nur das > Girokonto zu erhalten? > 5) Kann es passieren, das dieser NICHT e.V. > rückwirkend irgendwas zahlen/einreichen etc > müsste, wenn er auf einmal eine NV-Bescheinigung > abgibt? > > Vielen Dank
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