Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
lubuns schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde für unseren Verein gerne die > Spendenquittungen optisch ein wenig anpassen. > Ich habe dabei zahlreiche Artikel gefunden, in > denen die Angabe "Wortwahl und die Reihenfolge des > amtlichen Musters werden beibehalten" vorkommt. > Ich will natürlich keineswegs, dass die > Spendenquittung ungültig wird, weil ich irgendwo > eine Anpassung zu viel gemacht habe. > Nach allem was ich so gelesen habe sollte es kein > Problem sein das Vereinslogo auf der Seite > anzubringen oder als Wasserzeichen zu > hinterlegen. > Laut der Webseite des Bundesfinanzministeriums > (esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/C-Anhae > nge/Anhang-37/I/inhalt.html) ist es wohl auch > erlaubt bestimmte Passagen durch optische > Hervorhebungen beispielsweise durch Einrahmungen > hervorzuheben. Was mir jedoch nicht klar ist: Kann > ich auch Hervorhebungen, die im Muster vorhanden > sind, weglassen? Ich denke hier insbesondere an > die Rahmen, die auf dem Musterformular vorhanden > sind. > > Mich irritiert etwas die Angabe, welche auf der > angegebenen Webseite des Finanzministeriums in > Absatz 1 getroffen wird: > In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger > zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen nur > die Angaben aus den veröffentlichten Mustern > übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig > sind. > Das klingt für mich als Nicht-jurist so, als könne > man durchaus Teile des Formulars weglassen, wenn > diese nicht zutreffen, was aber m.E. ein > Widerspruch zum Absatz 2 wäre. > Ich habe hier jetzt insbesondere den Mittelteil > des Formulars im Sinn, mit den beiden ankreuzbaren > Alternativen „Wir sind wegen Förderung (Angabe des > begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) > u.s.w“ und „Die Einhaltung der satzungsmäßigen > Voraussetzungen…“ im Sinn; es erscheint mir > einfach unlogisch einen kompletten Absatz zu > übernehmen, der keinen Zweck erfüllt. > > Insbesondere würde mich interessieren, ob im Falle > der Passage „Wir sind wegen Förderung (Angabe des > begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) > .........................................“ ein > Auslassen des Teils innerhalb der Klammern und > direktes Einsetzen des begünstigten Zwecks > ebenfalls als unzulässige Umformulierung > betrachtet wird.
www.vereinsknowhow.de
.