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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ganz korrekt ist das nicht, weil die Umsatzsteuer > ja mit dem Rechnungseingang bzw. der -zahlung > erfasst werden muss. Ich hätte da aber keine > grundsätzlichen Bedenken, wenn Beträge > überschaubar sind.
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