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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Ausnahme für die Überschreitung des > Freibetrages gibt es nicht. Der übersteigende > Betrag wäre dann abgabenpflichtig. Der Minijob > kann auch nachgemeldet werden. > Zu prüfen wäre aber, ob man dem Ehrenamtler > eventuell echten Aufwandsersatz (z.B. für > Reisekosten) erstatten kann. Das ist zusätzlich > zum Freibetrag möglich und steuerfrei.
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