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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Verein-Bay schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle Antwort! > > Heißt das, dass ein hauptberuflicher Designer > nicht auch nebenberuflich für uns arbeiten kann? > z.B. 3000€ künstlerische Arbeiten via Pauschale, > 2000€ weitere Arbeiten Print, Organisation etc. > > Unsere Übungsleiter sind teilweise auch > hauptberufliche Sportlehrer, da ginge es doch > auch, oder? > > (Unter EStG § 3 26a finde ich nur die Bedingung > "nebenberuflich", keine Angaben, dass sich diese > Tätigkeit inhaltlich vom Hauptberuf unterscheiden > muss)
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