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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, das geht. Allerdings hat das Billardlokal > davon keinen steuerlichen Vorteil, weil es die > Spende nur absetzen kann, wenn es zuvor den vollen > (unrabattierten) Betrag berechnet. Es kann also > genauso gut einen einfachen Rabatt geben.
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