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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die nicht alkoholischen Getränke und das Programm, > wie Fotobox Musik etc zahlt der Verein , wie buche > ich das denn? Als Mitgliederpflege? > > # Genau und hier gilt die 40/60-Euro-Grenze. Es > muss hier aber nicht unterschieden werden zwischen > alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke. > > Wenn das Essen defizitär ist, kann man das auch > Anteilig in Wirtschaftlichen Betrieb und anteilig > in den idellen verrechnen? oder ist das verboten? > > > # Wenn ein Teil über die Mitgliederverpflege > verrechnet wird, wären die Augaben anteilig im > ideellen Bereich zu buchen. > > Dafür wollen wir 100x 5 Euro Gutscheine für > unseren eigenen Merchshop ausgeben. > Ich würde dann quasi einen Erlös von 500 Euro > buchen auf dem Konto Erlöse Merch, und dann > Ausgaben auf dem Konto Ausgaben für Tombola? > > # Ja, aber die Ausgaben für den Merchshop werden > erst gebucht, wenn die Gutscheie eingelöst werden > > > Kann ich dann die Ausgaben mit 19% Vorsteuer > abziehen? oder wie läuft sowas? > > # Ja, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind (also > kein Kleinunternehmer). > > Etwaige Tombola Gewinne, die ich kaufe, kann ich > da auch die Vorsteuer ziehen? > > # Bei Umsatzsteuerpflicht der Tombola schon.
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