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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Aus meiner Sicht betrifft es zu 100% den > Zweckbetrieb, da es sich um eine Aktivität > handelt, die den steuerbegünstigten Zweck gemäß > §52 Abs. 2 Satz 1 Nr 23 AO tangiert. > > # Nein, ein Zweckbetrieb setzt wirtschaftliche > Einnahmen voraus. Die Betonung liegt hier auf > Betrieb, nicht auf dem Zweckbezug. > > Wenn man das alle im IB buchen müsste könnte der > Verein sich z.B. nie die Vorsteuer "ziehen" > > # Das ist ja auch so. > > Auch könnte eine Karnevalssitzung nie im IB > gebucht werden. Den hier müssten die > Eintritts-Karten mit 7% USt versteuert werden. ZB > ist also schon korrekt. > > # Sie schreiben doch oben, dass der Eintritt frei > ist. Ob Eintritt genommen wird oder nicht, macht > den Unterschied zwischen ideellem Bereich und > Zweckbetrieb!
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