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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Frau Schmitt schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben > eine Beratungsstelle. In manchen Fällen ist es > geboten, therapeutische Fachkräfte hinzuzuziehen. > Da unser Beratungsangebot kostenfrei ist und auch > die therapeutische Konsultation (keine Therapie) > für unsere Klient*innen kostenfrei ist, stellt > sich die Frage nach der Abrechnung für die > therapeutischen Fachkräfte. Sie sind bereit, einen > geringen Pauschalbetrag zu nehmen, was deutlich > günstiger ist als nach GO abzurechnen. > > Die Tätigkeiten der Psychotherapeut*innen umfassen > z.B. ein oder mehrere Gespräche mit den > Klient*innen, Beratung unserer Mitarbeiter*innen > oder ggf. Begleitung zu Terminen (Reisekosten). > > Brauchen wir eine schriftliche Vereinbarung? > Reicht es, wenn sie uns eine Rechnung stellen? Den > Aufwand würde ich im ideellen Bereich verorten, > da die Betreuung und Stabilisierung von Klienten > satzungsgemäße Aufgaben sind. > > Gibt es sonst noch etwas zu beachten? > Vielen Dank schon mal!
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