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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es wäre ja nur ein Abend pro Person ca. 84€. > > Aus meiner Sicht betrifft es zu 100% den > Zweckbetrieb, da es sich um eine Aktivität > handelt, die den steuerbegünstigten Zweck gemäß > §52 Abs. 2 Satz 1 Nr 23 AO tangiert. > Wenn man das alle im IB buchen müsste könnte der > Verein sich z.B. nie die Vorsteuer "ziehen" > Auch könnte eine Karnevallssitzung nie im IB > gebucht werden. Den hier müssten die > Eintritts-Karten mit 7% USt versteuert werden. ZB > ist also schon korrekt.
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