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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Speisen und Getränke kosten auch nichts und > der Eintritt ist auch frei. > > # Dann ist es kein aber Zweckbetrieb, sondern > ideeller Bereich. > > Ferner könnte ich die Ehrenamtspauschale wohl > nicht ansetzen, da die Servicekräfte gar keine > Vereinsmitglieder sind. Oder geht das auch bei > nicht Vereinsmitgliedern. > > # Die Mitgliedschaft spielt hier keine Rolle. > > Nun habe ich natürlich nach der korrekten > Abrechnungsart gefragt. Nur möchte ich einen > Verein sehen, der für externe Hilfen diesen > Aufwand betreibt. Sog. kleine > Aufwandsentschädigungen für z.B. Schüler, die bei > einem Sportfest helfen etc. werden dort wohl auch > eher per Ausgabenbeleg gezahlt. > > # Es kommt darauf an, wie hoch die Zahlungen sind. > Bei sehr geringen Zahungen entsteht kein > Arbeitsverhältnis. Dann liegen sonstige Einkünften > vor, die bis 256 Euro im Jahr steuerfrei sind. > > Da aber der Ehrenamtsfreibetrag in Frage kommt, > wäre das Problem ja gelöst, solange die Zahlungen > nicht über 840 Euro im Jahr liegen.
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