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Steuern und Buchführung
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Kostendeckung spielt bei der Umsatzsteuer > keine Rolle. Die bloße Raumvermietung ist nach § 4 > Nr. 12 UStG umsatzsteuerbefreit, nicht dagegen die > Überlassung des Mobiliars. Allerdings ist immer > die Frage, ob sich die gemeinsame Überlassung als > einheitliche oder besondere Leistung darstellt. > Dann ist der gesamte Umsatz steuerpflichtig. > Allerdings gilt natürlich zunächst die > Kleinunternehmerregelung.
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