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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
HolgerW schrieb: ------------------------------------------------------- > > Uns liegt keine Rechnung der Referenten vor. Ist > hier eine Honorarvereinbarung vorab notwendig? > > # Es muss mindestens der Nachweis vorliegen, > dass der Zahlungsanspruch bestand. > > Wir verfügen über unterzeichnete > Honorarvereinbarungen mit den Referenten. > > > Zahlungen sind keine geflossen. Können wir für > solche externe Referenten (keine > Vereinsmitglieder) den Verzicht auf Honorar als > Aufwandsspenden betrachten? > > # Ja. > > > > Solche Spenden hängen ja nicht von einer > tatsächlichen Zahlung ab. Wir könnten hier eine > Verzichtserklärung nutzen, oder? > > # Genauer > Zwei der Referenten verzichten auf das Honorar. > Wir haben vor, hier eine Verzichtserklärung > unterzeichnen zu lassen. Dafür erhalten die beiden > Referenten eine Spendenbescheinigung. > > > Wie ist das im Rahmen der Buchhaltung (SKR 49) > im Rahmen unserer EÜR zu behandeln? > > # Das Honorar wird als Aufwand gebucht. Der > Zahlungsverzicht als Spendenerlös. Weil kein Geld > > fließt werden Aufwand und Ertrag über ein > Verrechnungskonto saldiert, also über das > > Verrrechnungskonto ausgeglichen. > Gibt es hier ein empfohlenes Verrechnungskonto? > Sind wir hier im ideellen Bereich oder im > Zweckbetrieb? > > Vielen Dank! > Gruß, > H.
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