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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Uns liegt keine Rechnung der Referenten vor. Ist > hier eine Honorarvereinbarung vorab notwendig? > > # Es muss mindestens der Nachweis vorliegen, dass > der Zahlungsanspruch bestand. > > Zahlungen sind keine geflossen. Können wir für > solche externe Referenten (keine > Vereinsmitglieder) den Verzicht auf Honorar als > Aufwandsspenden betrachten? > > # Ja. > > Solche Spenden hängen ja nicht von einer > tatsächlichen Zahlung ab. Wir könnten hier eine > Verzichtserklärung nutzen, oder? > > # Genauer > > Wie ist das im Rahmen der Buchhaltung (SKR 49) im > Rahmen unserer EÜR zu behandeln? > > # Das Honorar wird als Aufwand gebucht. Der > Zahlungsverzicht als Spendenerlös. Weil kein Geld > fließt werden Aufwand und Ertrag über ein > Verrechnungskonto saldiert, also über das > Verrrechnungskonto ausgeglichen.
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