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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich hier um einen sog. > Einzweckgutschein. Er wird behandelt wie die Ware > oder Dienstleistung selbst. Bei solchen > Einzweckgutscheinen, entsteht die Umsatzsteuer > schon bei Verkauf des Gutscheins. Die tatsächliche > Ausführung der Leistung – wenn also der Gutschein > eingelöst wird – wird dann nicht mehr besteuert.
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