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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unterschrieben werden müssen sie auf jeden Fall. > Elektronisch versenden geht nur, wenn der Verein > die "maschinelle" Erstellung von > Zuwendungsbestätigung beim zuständigen Finanzamt > gemeldet hat. Dann kann eine eingescannte > Unterschrift verwendet werden.
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