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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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** schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe in dem hier abrufbaren Werk gelesen, dass > zweckgebundene Rücklagen bei "Inanspruchnahme" > über 39er Konten entnommen werden. > > Der mir auf der Seele liegende Fall: > Die Schützengesellschaft hat Rücklagen nach § 62 > Abs. 1. Nr. 1 AO gebildet - zum Bau eines neuen > Vereinstreffs. Nun ist der Bau abgeschlossen. > > § 62 AO > In Absatz 2 steht: > (2) .... Rücklagen nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 > sind unverzüglich aufzulösen, sobald der Grund für > die Rücklagenbildung entfallen ist. ... > > Heißt das, wenn der Bau abgeschlossen ist, ist > dies der zwingende Fall der o. a. > Entnahmebuchung? > > Hilfe, wie muss ich das buchen?
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