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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Betrag schon rabattiert berechnet wurde, > ist ein Spendenabzug nicht möglich. Es würde dann > ja auch der Mittelzufluss nicht nachgewiesen > werden können > Bei einem Verzicht auf einen Teil des tatsächlich > ausgewiesenen Rechnungbetrages läge eine > Geldspende vor.
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