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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Spende zum Vermögensaufbau (sog. > Vermögenszuführung) muss auf die freien Rücklagen > angerechnet werden. Da die Spende höher ist als > die mögliche freie Rücklage, kann also einzig die > Vermögenszuführung vorgenommen werden.
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