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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ...dass das Vermögen von Vereinen die Summe der > letzten beiden Geschäftsjahre nicht überschreiten > darf, weil sonst die steuerliche Gemeinnützigkeit > gefährdet ist. > > # Nein, eine solche Grenze gibt es nicht. > > Demnach sollen zu viele Vereine "Sparvereine" > sein, die zu wenig Geld satzungsgemäß ausgeben. > > # Es gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung > (d.h. die Mittel müssen bis Ende des übernächsten > Jahres wieder ausgegeben werden). > Das gilt aber nur für Vereine mit über 45.000 Euro > Gesamteinnahmen in Jahr. > > Ausnahmen gibt es wohl bei bestimmten Zielen z. B. > Bau eines Vereinsheims. Stimmt das? > > # Es gibt die sogenannten > gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen, das kann > für den Bau eines Vereinsheims gelten. Das wäre > dann eine zweckgebundene Rücklage (es gibt noch > andere).
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