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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In dem Fall, über den der BFH entschied, lag kein > Leistungstausch mit der Kommune vor. Dann fällt > der Zuschuss in den ideellen Bereich, weil ein > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht besteht. > Dass der Verein die Anlage für seine > satzungsmäßigen Zwecke nutzt, ist nicht der > ausschlaggebende Punkt. > Für das Gericht war entscheidend, dass wegen der > Art der Aufgaben, die der Verein übernahm, und > wegen der langen Laufzeit des Vertrages die > Zahlungen der Kommune nicht als Entgelt behandelt > werden durften, sondern als "Strukturförderung".
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