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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Alexander Schulz schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei der Ausrichtung einer Messe (im > steuerlich-wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des > Vereins) werden Standstellplätze vermietet und > keine sonstigen Leistungen erbracht. Für > Aussteller aus dem EU-Ausland wird dabei die > deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. > > Ein Aussteller hat sich nun mit dem Wunsch an uns > gewandt, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, > d. h. die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer > auszustellen. Er muss dann bei seinem Finanzamt in > seinem Heimatland die Umsatzsteuer abführen. > > Besteht die Möglichkeit, das > Reverse-Charge-Verfahren in diesem Fall > anzuwenden, oder müsste das sogar geschehen?
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