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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Gutschein gilt als Sachzuwendung. Soweit also > kein Problem. > Die Annehmlichkeitengrenze ist leider nicht > einheitlich festgelegt. Bei besonderen > Arbeitseinsätzen hätte ich aber auch gegen 60 Euro > keine Bedenken (LStDV). Übrigens kann auch die > Ehrenamtspauschale genutzt werden (Sachlohn).
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