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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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nina_bauer77 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeffer, > > wir diskutieren momentan ob Aufwendungen 100% dem > Zweckbetrieb zuzuordnen sind oder dem idiellem > Bereich oder ob sogar eine Aufteilung auf beide > Bereiche erfolgen muss. > > Es handelt sich vorliegend um eine > Landschaftspflegevereinigung e.V. welche als > Satzungszweck die Förderung des Naturschutzes und > der Landschaftspflege verfolgt. Verwirklicht wird > dies u.a. durch den Erhalt und Pflege der > Kulturlandschaft, der Erhaltung der > Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und ihrem > Artenreichtum sowie der Erhaltung und Pflege > besonderer Biotope und ökologisch wertvoller > Flächen. > > Zur Erreichung der Satzungszwecke unterhält die > LPV einen Zweckbetrieb in welchem sie > Fremdleistungen bezieht für z.B. Baumschnitte, > Entbuschung von Landschaftsflächen, Pflanzung und > Betreuung einheimischer Pflanzen, der Kartierung > botanischer Arten und deren Lebensräume. Diese > Kosten bezahlt sie überwiegend aus den > Fördermitteln/Zuschüssen der Behörden. Die > Zuschüsse der Behörden sind ja dem idiellen > Bereich zuzuordnen. Bedeutet das aber, dass auch > die bezogenen Fremdleistungen dem idiellen Bereich > zuzuordnen sind? Bisher haben wir diese > Aufwendungen, wie beschrieben, zu 100% dem > Zweckbetrieb zugeordnet. Oder sind diese > Leistungen sogar auf beide Bereiche aufzuteilen. > Die Recherche im Internet hierzu, hat nicht > wirklich was ergeben. > > Vielen Dank im Voraus. > > Mit freundlichen Grüßen > > Nina Bauer
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